21 Neid, Trinkgelage, üppige Schmausereien und dergleichen. Ich sage euch vorher, wie ich euch schon früher gewarnt habe: Alle, die solche Dinge treiben, werden Gottes Königreich nicht ererben.

23 Dergleichen wird durch kein Gesetz verboten Weil die Frucht des Geistes in keinem Stück von einem Verbot des Gesetzes getroffen wird, so kann auch die Freiheit derer, die sich vom Geist leiten lassen, nie mit dem Gesetz des Alten Bundes im Widerspruch stehen. Es kommt eben nur darauf an, daß sich die Gesetzesfreien auch stets vom Geist leiten lassen. Dazu sind sie aber durch die Taufe befähigt..