15 Hat sich dein Bruder Dein Mitjünger. an dir versündigt, so geh zu ihm und stelle ihm unter vier Augen sein Unrecht vor Vgl. 3. Mos. 19,17.. Hört er auf dich Und bittet er dich um Verzeihung., so hast du deinen Bruder gewonnen D.h. du hast ihn aufs neue als deinen Bruder gewonnen..

16 Hört er nicht, so geh nochmals zu ihm in Begleitung eines oder zweier Brüder, damit Nach dem Rechtsgrundsatz in 5. Mos. 19,15 (vgl. auch Joh. 8,17; 2. Kor. 13,1; 1. Tim. 5, 19). jedes Wort, das gesprochen wird, durch zwei oder drei Zeugen festgestellt werden könne.