2 Eine verheiratete Frau zum Beispiel ist durch das Ehegesetz an ihren Mann gebunden, solange er lebt. Stirbt aber der Mann, so ist sie frei von dem Gesetz, wodurch sie an den Mann gebunden war.
3 Gibt sie sich also zu Lebzeiten ihres Mannes einem anderen Mann hin, so führt sie den Namen Ehebrecherin. Nach dem Tod ihres Mannes aber ist sie von dem Ehegesetz frei: sie ist dann keine Ehebrecherin, wenn sie sich mit einem anderen Mann vermählt.