2 Denn das dem Manne angetraute Weib ist durch Gesetz an den lebenden Mann gebunden. Wenn aber der Mann gestorben ist, dann ist sie unabhängig von dem Gesetz des Mannes.

3 Demnach nun, solange der Mann lebt, wird sie eine Ehebrecherin genannt, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, dann ist sie frei von dem Gesetz, dass sie keine Ehebrecherin sei, wenn sie eines anderen Mannes geworden ist.