10 Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß ein Weib nicht vom Manne geschieden werde,

11 (wenn sie aber auch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet, oder versöhne sich mit dem Manne) und daß ein Mann sein Weib nicht entlasse.

12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie willigt ein, {Eig. stimmt mit bei; so auch V.13} bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.