9 Desgleichen auch, daß die Weiber in bescheidenem {O. anständigem ehrbarem} Äußeren {Eig. Auftreten} mit Schamhaftigkeit und Sittsamkeit {O. Besonnenheit, gesundem Sinn; so auch V. 15} sich schmücken, nicht mit Haarflechten und Gold oder Perlen oder kostbarer Kleidung,