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16 Und es bringt alle dahin, die Kleinen {d.h. die Geringen} und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Knechte, {O. Sklaven} daß sie ein Malzeichen annehmen {W. daß man ihnen... gebe} an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn;
17 und daß niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.