3 Der Mann leiste dem Weibe die eheliche Pflicht T. r. f. h. Gewogenheit, gleicherweise aber auch das Weib dem Manne.4 Das Weib hat nicht Macht über ihren eigenen Leib, sondern der Mann; gleicherweise aber hat auch der Mann nicht Macht über seinen eigenen Leib, sondern das Weib.5 Entziehet euch einander nicht, es sei denn aus beider Bewilligung eine Zeitlang, auf daß ihr zum T. r. f. h. Fasten und Beten Muße habet; und kommt B. seidT. r. wiederum zusammen, auf daß der Satan euch nicht versuche wegen eurer Unenthaltsamkeit.
publicidade