18 Ein jeglicher, der sein Weib entlässet und heirathet eine andere, bricht die Ehe; und ein jeglicher, der die von einem Manne Entlassene heirathet, bricht die Ehe.
18 Ein jeglicher, der sein Weib entlässet und heirathet eine andere, bricht die Ehe; und ein jeglicher, der die von einem Manne Entlassene heirathet, bricht die Ehe.