2 Der Aufseher nun muß untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, O. gesunden Sinnes sittsam, gastfrei, lehrfähig;
3 nicht dem Wein ergeben, kein Schläger, sondern gelinde, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend,
4 der dem eigenen Hause wohl vorsteht, der seine Kinder in Unterwürfigkeit hält mit allem würdigen Ernst