12 Denn wenn die Geneigtheit vorliegt, so ist einer annehmlich nach dem er O. so ist sie annehmlich [eig. wohlannehmlich od. wohlangenehm], nach dem man hat, und nicht nach dem er nicht hat.
12 Denn wenn die Geneigtheit vorliegt, so ist einer annehmlich nach dem er O. so ist sie annehmlich [eig. wohlannehmlich od. wohlangenehm], nach dem man hat, und nicht nach dem er nicht hat.