1 Und Jahwe redete zu Mose und sprach: Rede zu den Kindern Israel und sprich:
2 Wenn jemand aus Versehen sündigt gegen irgend eines der Verbote Jahwes, die nicht getan werden sollen, und irgend eines derselben tut,
3 wenn der gesalbte Priester sündigt nach einem Vergehen des Volkes, Und.: zur Verschuldung des Volkes so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen Farren ohne Fehl dem Jahwe darbringen zum Sündopfer.
4 Und er soll den Farren an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jahwe bringen und seine Hand auf den Kopf des Farren legen und den Farren schlachten vor Jahwe.
5 Und der gesalbte Priester nehme von dem Blute des Farren und bringe es in das Zelt der Zusammenkunft;
6 und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge von dem Blute siebenmal vor Jahwe gegen den Vorhang des Heiligtums hin.
7 Und der Priester tue von dem Blute an die Hörner des Altars des wohlriechenden Räucherwerks, der im Zelte der Zusammenkunft ist, vor Jahwe; und alles Blut des Farren soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
8 Und alles Fett von dem Farren des Sündopfers soll er von ihm abheben: das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist,
9 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen,
10 so wie es abgehoben wird von dem Rinde des Friedensopfers; und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar räuchern.
11 Und die Haut des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopfe und seinen Schenkeln und seinem Eingeweide und seinem Mist:
12 den ganzen Farren soll er O. man hinausbringen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort, nach dem Schutthaufen der Fettasche, und soll ihn auf Holzscheiten mit Feuer verbrennen; auf dem Schutthaufen der Fettasche soll er verbrannt werden.
13 Und wenn die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sündigt und die Sache ist verborgen vor den Augen der Versammlung, und sie tun eines von allen Verboten Jahwes, die nicht getan werden sollen, und verschulden sich,
14 und die Sünde wird bekannt, Eig. wird die Sünde bekannt die sie wider dasselbe begangen haben, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und ihn vor das Zelt der Zusammenkunft bringen.
15 Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen vor Jahwe, und man soll den Farren vor Jahwe schlachten.
16 Und der gesalbte Priester bringe von dem Blute des Farren in das Zelt der Zusammenkunft,
17 und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal vor Jahwe gegen den Vorhang hin.
18 Und er tue von dem Blute an die Hörner des Altars, der vor Jahwe, der im Zelte der Zusammenkunft ist; und alles Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
19 Und all sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar räuchern.
20 Und er soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat; also soll er damit tun. Und so tue der Priester Sühnung für sie, und es wird ihnen vergeben werden.
21 Und er O. man soll den Farren hinausbringen außerhalb des Lagers und ihn verbrennen, so wie er O. man den ersten Farren verbrannt hat: es ist ein Sündopfer der Versammlung.
22 Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von allen den Verboten Jahwes, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und verschuldet sich,
23 und seine Sünde wird ihm kundgetan, Eig. ist ihm seine Sünde kundgetan worden worin er gesündigt hat, so soll er seine Opfergabe bringen, einen Ziegenbock, ein Männlein ohne Fehl.
24 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer vor Jahwe schlachtet: es ist ein Sündopfer.
25 Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen.
26 Und all sein Fett soll er auf dem Altar räuchern, wie das Fett des Friedensopfers. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, und es wird ihm vergeben werden.
27 Und wenn jemand vom Volke di. vom gemeinen Volke des Landes aus Versehen sündigt, indem er eines von den Verboten Jahwes tut, die nicht getan werden sollen, und sich verschuldet
28 und seine Sünde wird ihm kundgetan, Eig. ist ihm seine Sünde kundgetan worden die er begangen hat, so soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weiblein, für seine Sünde, die er begangen hat.
29 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und das Sündopfer schlachten an dem Orte des Brandopfers.
30 Und der Priester nehme von seinem Blute mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
31 Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern zum lieblichen Geruch dem Jahwe. Und so tue der Priester Sühnung für ihn, und es wird ihm vergeben werden.
32 Und wenn er ein Schaf bringt als seine Opfergabe zum Sündopfer, so soll es ein Weiblein ohne Fehl sein, das er bringt.
33 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es zum Sündopfer schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet.
34 Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
35 Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett des Schafes von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf O. bei, mit; so auch [Kap. 5,12] dem Altar räuchern, auf den Feueropfern Jahwes. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.