15 Und sie steht auf, wenn es noch Nacht ist, und bestimmt die Speise für ihr Haus und das Tagewerk O. und den Tagesbedarf; eig. das Zugemessene für ihre Mägde.
15 Und sie steht auf, wenn es noch Nacht ist, und bestimmt die Speise für ihr Haus und das Tagewerk O. und den Tagesbedarf; eig. das Zugemessene für ihre Mägde.