10 Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass ein Weib nicht vom Manne geschieden werde,
11 (wenn sie aber auch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet, oder versöhne sich mit dem Manne) und dass ein Mann sein Weib nicht entlasse.
12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.