Ezequiel 48

1 Und dies sind die Namen der StÀmme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus {Vergl. Kap. 47,17}, nordwÀrts, zur Seite von Hamath - die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.

2 Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.

3 Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.

4 Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.

5 Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.

6 Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.

7 Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.

8 Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die LĂ€nge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.

9 Das Hebopfer, welches ihr fĂŒr Jahwe heben sollt, soll 25000 Ruten in die LĂ€nge, und 10000 in die Breite sein.

10 Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden 25000 Ruten in die LĂ€nge, und gegen Westen 10000 in die Breite, und gegen Osten 10000 in die Breite und gegen SĂŒden 25000 in die LĂ€nge; und das Heiligtum Jahwes soll in dessen Mitte sein.

11 Den Priestern, - wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks - die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,

12 ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.

13 Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, 25000 Ruten in die LĂ€nge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze LĂ€nge {d.h. die beiden Langseiten von Osten nach Westen} soll 25000 und die Breite 10000 sein.

14 Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere ĂŒbergehen, denn er ist Jahwe heilig.

15 Und die 5000 Ruten, die in der Breite ĂŒbrig sind, lĂ€ngs der 25000, soll gemeines Land sein fĂŒr die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.

16 Und dies sollen ihre Masse sein: die Nordseite 4500 Ruten, und die SĂŒdseite 4500, und an der Ostseite 4500, und die Westseite 4500.

17 Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden 250 Ruten, und gegen SĂŒden 250, und gegen Osten 250, und gegen Westen 250.

18 Und das Übrige in der LĂ€nge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, gegen Osten und 10000 gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.

19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen StÀmmen Israels.

20 Das ganze Hebopfer soll 25000 Ruten bei 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt {d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom FlÀchenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden}.

21 Und das Übrige soll dem FĂŒrsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, lĂ€ngs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen lĂ€ngs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen {Das Gebiet des FĂŒrsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meere und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so...}

22 Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem FĂŒrsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem FĂŒrsten gehören.

23 Und die ĂŒbrigen StĂ€mme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.

24 Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.

25 Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.

26 Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.

27 Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.

28 Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin sĂŒdwĂ€rts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das grosse Meer.

29 Das ist das Land, welches ihr den StÀmmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jahwe.

30 Und dies sollen die AusgÀnge {d.h. die vier Àussersten Seiten} der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten Mass;

31 und die Tore der Stadt, nach den Namen der StÀmme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.

32 Und nach der Ostseite hin, 4500 Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.

33 Und an der SĂŒdseite, 4500 Ruten Mass, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.

34 An der Westseite, 4500 Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.

35 Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heissen: Jahwe daselbst {H. Jahwe-Schammah}.