15 Und darum ist er eines neuen Testaments Mittler, auf daß, da ein Tod geschehen ist zur Erlösung der Übertretungen, die unter dem ersten Testament waren, die Berufenen die Verheißung der ewigen Erbschaft empfangen.
16 Denn wo ein Testament ist, da ist nötig, daß der Tod dessen, der es gemacht hat, sich zutrage;
17 denn ein Testament ist fest bei den Verstorbenen, und es gilt niemals, wenn der, der es gemacht hat, lebt;