18 Ein jeder, der sich von seinem Weibe scheidet und freit eine andere, der bricht die Ehe; und ein jeder, der die Abgeschiedene vom Manne freit, der bricht die Ehe.
18 Ein jeder, der sich von seinem Weibe scheidet und freit eine andere, der bricht die Ehe; und ein jeder, der die Abgeschiedene vom Manne freit, der bricht die Ehe.