2 Das Weib nämlich, das unter dem Manne ist, ist dem lebenden Mann verbunden durchs Gesetz; wenn aber der Mann stirbt, ist sie entledigt von dem Gesetz des Mannes.

3 So wird sie denn, indem der Mann lebt, eine Ehebrecherin heißen, wenn sie an einen anderen Mann kommt. Wenn aber der Mann stirbt, ist sie los von dem Gesetz, daß sie keine Ehebrecherin ist, da sie an einen anderen Mann kommt.