2 Für das Amt eines Bischofs kommt nur ein Mann in Frage, dem keiner etwas vorwerfen kann; er muss ferner verheiratet sein und seiner Frau stets die Treue gehalten haben; er muss nüchtern, verständig, ehrenhaft, gastfreundlich und fähig sein, andere zu belehren;
12 Auch die Gehilfen müssen verheiratet sein und ihrer Frau stets die Treue gehalten haben; in der Kindererziehung und in der Leitung der eigenen Familie müssen sie vorbildlich sein.