16 Denn wo ein Vermächtnis als letzter Wille festgelegt ist, muss erst der Tod desjenigen eintreten, der das Vermächtnis bestimmt hat.
17 Vermächtnisse werden nämlich erst rechtskräftig nach dem Tode der Stifter. Sie haben keine Geltung, solange der Stifter noch am Leben ist.
18 Daher ist auch die erste Heilsstiftung nicht ohne Blut eingeweiht worden.
19 Als nämlich Mose alle im Gesetz enthaltenen Verordnungen dem ganzen Volke vorgetragen hatte, nahm er das Blut von Kälbern und Böcken nebst Wasser, Purpurwolle und Ysop und besprengte damit die Buchrolle des Gesetzes, dann das ganze Volk mit den Worten:
20 "Das ist das Blut der Stiftung, die Gott für euch bestimmt hat."