21 Wie zum Beispiel der Vater die geistig Toten aus der Tiefe heraufführt und ihnen wieder das geistige Leben verleiht, so spendet auch der Sohn dieses geistige Leben allen, denen er es spenden soll.
22 Ferner fällt der Vater über keinen den Urteilsspruch, sondern hat den Urteilsspruch dem Sohne übertragen, damit alle dem Sohne die ihm zukommende Ehre erweisen, wie sie dem Vater die Ehre geben sollen, die ihm gebührt.
23 Wer dem Sohne die Ehre versagt, wird sie auch dem Vater versagen, der den Sohn gesandt hat.
24 Ich gebe euch die Versicherung, dass der, welcher auf mein Wort hört und an den glaubt, der mich gesandt hat, im Jenseits das Leben erhält. Er braucht nicht mehr vor dem Richterstuhl zu erscheinen, sondern ist durch seinen Glauben aus dem Reich der geistig Toten in das Reich des geistigen Lebens hinübergegangen.
25 Glaubet mir, es kommt die Stunde und sie ist jetzt schon angebrochen, wo die geistig Toten die Stimme des Sohnes Gottes vernehmen und diejenigen, die darauf hören, das geistige Leben erlangen werden.
26 Denn wie der Vater, der von Ewigkeit lebt, das geistige Leben in sich trägt, so hat er auch dem Sohne die Gabe verliehen, das geistige Leben in sich zu tragen.
27 Auch hat er ihm die Gewalt erteilt über die Menschen zu Gericht zu sitzen, weil er ein Menschensohn geworden ist.
28 Wundert euch also nicht darüber, dass einmal die Stunde kommt, wo alle, die in den Höhlen der Finsternis sich befinden, seine Stimme hören werden.
29 Sie werden dann hervorkommen; und zwar wird dies für jene, die das Gute taten, eine Auferstehung zum geistigen Leben sein; für die jedoch, die das Schlechte verübten, eine Vorrührung vor den Richter.
30 Ich habe nicht die Macht, irgend etwas aus mir zu tun; nach den Weisungen, die mir auf dem Wege des Hellhörens mitgeteilt werden, treffe ich die Entscheidungen; darum entspricht meine Entscheidung stets dem Willen Gottes; denn nicht, was ich will, führe ich aus, sondern was der will, der mich gesandt hat."
31 "Wenn ich in eigener Sache Zeugnis ablegen würde, so wäre mein Zeugnis nicht rechtskräftig.