2 Denn die unter der Gewalt des Mannes stehende Frau an den lebenden Mann ist gebunden durch Gesetz; wenn aber stirbt der Mann, ist sie losgebunden vom Gesetz des Mannes.
3 Also nun, lebt der Mann, Ehebrecherin wird sie heißen, wenn sie zu eigen wird einem anderen Mann; wenn aber stirbt der Mann, frei ist sie vom Gesetz, so daß nicht ist sie Ehebrecherin, zu eigen geworden einem anderen Mann.