6 wenn jemand ist unbescholten, einer Frau Mann, Kinder habend gläubige, nicht unter Anklage Liederlichkeit oder nicht sich Unterordnende. 7 Denn es ist nötig, der Leiter unbescholten ist als Gottes Haushalter, nicht eigenmächtig, nicht jähzornig, nicht ein Weinsäufer, nicht ein Schläger, nicht schändlichen Gewinn suchend, 8 sondern gastfreundlich, das Gute liebend, besonnen, gerecht, fromm, beherrscht, 9 sich haltend an das gemäß der Lehre glaubwürdige Wort, damit fähig er sei, sowohl zu ermahnen im Sinn der Lehre gesund seienden als auch die Widersprechenden zu überführen.
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