6 wenn jemand ist unbescholten, einer Frau Mann, Kinder habend gläubige, nicht unter Anklage Liederlichkeit oder nicht sich Unterordnende.

7 Denn es ist nötig, der Leiter unbescholten ist als Gottes Haushalter, nicht eigenmächtig, nicht jähzornig, nicht ein Weinsäufer, nicht ein Schläger, nicht schändlichen Gewinn suchend,

8 sondern gastfreundlich, das Gute liebend, besonnen, gerecht, fromm, beherrscht,

9 sich haltend an das gemäß der Lehre glaubwürdige Wort, damit fähig er sei, sowohl zu ermahnen im Sinn der Lehre gesund seienden als auch die Widersprechenden zu überführen.