10 Die Verheirateten weise ich an, [das heißt] nicht ich, sondern der Herr: [Die] Frau trenne sich nicht vo[m] Mann.
11 Wenn sie aber geschieden wird, soll sie unverheiratet bleiben oder sich [mit] dem Mann versöhnen (wörtl.: herabändern). Ebenso soll der Mann nicht [seine] Frau verlassen.