2 Um der Hurerei willen soll jeder [seine] eigene Frau haben, und je[d]e [Frau] soll [ihren] eigenen Mann haben.
3 Der Mann soll der Frau die Schuldigkeit erstatten, gleicherweise aber auch die Frau dem Mann.
4 Die Frau [ha]t nicht [die] Vollmacht [über ihren] eigenen Körper, sondern der Mann; gleicherweise [ha]t auch der Mann nicht [die] Vollmacht [über seinen] eigenen Körper, sondern die Frau.