15 Wenn nun dein Bruder sündigt (wörtl.: zielverfehlt), [so] gehe hin [und] überführe ihn zwischen dir und ihm allein. Wenn er [auf] dich hört, hast du deinen Bruder gewonnen.
16 Wenn er aber nicht [auf dich] hört, nimm noch einen oder zwei mit dir, damit jeder [Rechts]fall durch zweier oder dreier Zeugen Mund [fest]gestellt werde.