15 Wenn nun dein Bruder sündigt (wörtl.: zielverfehlt), [so] gehe hin [und] überführe ihn zwischen dir und ihm allein. Wenn er [auf] dich hört, hast du deinen Bruder gewonnen.
16 Wenn er aber nicht [auf dich] hört, nimm noch einen oder zwei mit dir, damit jeder [Rechts]fall durch zweier oder dreier Zeugen Mund [fest]gestellt werde.
17 Wenn er aber nicht auf sie hört, sage [es] der herausgerufenen [Gemeinde]; wenn er auch der herausgerufenen [Gemeinde] nicht gehorchst, [so] gelte er dir so[viel] wie [einer aus den] Nationen oder [ein] Zöllner.