Romanos 7

2 Denn die Frau, [die einem] Mann unter[steht], ist [durch] Gesetz [an] den lebenden Mann gebunden. Wenn aber der Mann stirbt, ist sie des Gesetzes des Mannes enthoben.

3 Demnach nun wird [man] sie, [solange] der Mann lebt, [mit] Ehebrecherin bezeichnen, wenn sie [einem] anderen Mann [zu eigen] wird. Wenn aber [ihr] Mann stirbt, ist sie frei vom Gesetz [der Ehe]; sie ist keine Ehebrecherin, [wenn sie einem] anderen Mann [zu eigen] wird.