Tito 1

6 wenn jemand unbeschuldbar ist, Mann einer Frau, [der] gläubige Kinder hat, nicht unter Anklage [der] Liederlichkeit [steht] oder aufsässig [ist];

7 denn der Aufseher muß als [ein] Verwalter Gottes unbeschuldbar sein, nicht eigenen Genuß suchend, nicht zornig, kein Trunkenbold, kein Raufbold, nicht schandgewinn[sücht]ig,

8 sondern gastfreundlich, [ein] Freund [des] Guten, [gesunde] Vernunft [zeigend], gerecht, huldreich, selbstbeherrscht,

9 der Belehrung entsprechend [für] das glaubwürdige Wort einstehend, damit er auch imstande ist, [sowohl] in der gesunden Lehre zuzusprechen, [wie] auch die Widerspenstigen zu überführen.