1 HAlt den mond Abib / das du Passah haltest dem HERRN deinem Gott / Denn im mond Abib hat dich der HERR dein Gott aus Egypten gefüret / bey der nacht.

2 Vnd solt dem HERRN deinem Gott das Passah schlachten / schaf vnd rinder / an der Stete die der HERR erwelen wird / das sein Name daselbs wone.

3 Du solt kein Geseurts auff das Fest essen / Sieben tage soltu vngeseurt Brot des elends essen / Denn mit furcht bistu aus Egyptenland gezogen / Auff das du des tages deines auszugs aus Egyptenland gedenckest dein leben lang.

4 Es sol in sieben tagen kein geseurts gesehen werden / in all deinen Grentzen. Vnd sol auch nichts vom Fleisch / das des abends am ersten tage geschlachtet ist / vber nacht bleiben / bis an den morgen. Ex. 12.; Ex. 23.; Leuit. 23.; Nu. 9.; Nu. 28.

5 DV kanst nicht Passah schlachten in jrgend deiner Thor einem / die dir der HERR dein Gott gegeben hat.

6 Sondern an der Stet / die der HERR dein Gott erwelen wird / das sein Name daselbs wone / da soltu das Passah schlachten / des abends / wenn die Sonne ist vntergegangen / zu der zeit als du aus Egyptenland zogest.

7 Vnd solts kochen vnd essen an der Stet / die dir der HERR dein Gott erwelen wird / vnd darnach dich wenden des morgens / vnd heim gehen in deine Hütten.

8 Sechs tage soltu vngeseurts essen / vnd am siebenden tag ist die Versamlung des HERRN deines Gottes / Da soltu kein erbeit thun. 2. Par. 35.

9 SJeben Wochen soltu dir zelen / vnd anheben zu zelen / wenn man anfehet mit der sichel in der saat.

10 Vnd solt halten das Fest der Wochen dem HERRN deinem Gott / Das du ein freiwillige Gabe deiner hand gebest / nach dem dich der HERR dein Gott gesegenet hat.

11 Vnd solt frölich sein fur Gott deinem HERRN / du / vnd dein Son / deine Tochter / dein Knecht / deine Magd / vnd der Leuit der in deinem Thor ist / der Frembdling / der Waise vnd die Widwen / die vnter dir sind / an der Stet die der HERR dein Gott erwelet hat / das sein Name da wone.

12 Vnd gedenck / das du Knecht in Egypten gewesen bist / das du haltest vnd thust nach diesen Geboten.

13 DAs Fest der Laubhütten soltu halten sieben tage / wenn du hast eingesamlet von deiner Tennen vnd von deiner Kelter.

14 Vnd solt frölich sein auff dein Fest / du vnd dein Son / deine Tochter / dein Knecht / deine Magd / der Leuit / der Frembdling / der Waise / vnd die Widwe / die in deinem Thor sind.

15 Sieben tage soltu dem HERRN deinem Gott das Fest halten / an der Stet / die der HERR erwelen wird / Denn der HERR dein Gott wird dich segenen in alle deinem einkomen / vnd in allen wercken deiner hende / Darumb soltu frölich sein.

16 DRey mals des jars sol alles was Menlich ist vnter dir / fur dem HERRN deinem Gott erscheinen / an der Stet / die der HERR erwelen wird / Auffs Fest der vngeseurten Brot / auffs Fest der Wochen / vnd auffs Fest der Laubhütten. Es sol aber nicht leer fur dem HERRN erscheinen /

17 Ein jglicher nach der Gabe seiner hand / nach dem segen / den dir der HERR dein Gott gegeben hat. Exo. 23.; Exo. 34.; Leuit. 23.

18 RJchter vnd Amptleute soltu dir setzen in allen deinen Thoren / die dir der HERR dein Gott geben wird / vnter deinen Stemmen / das sie das Volck richten mit rechtem Gericht.

19 Du solt das Recht nicht beugen / vnd solt auch kein Person ansehen / noch Geschenck nemen / Denn die Geschenck machen die Weisen blind / vnd verkeren die sachen der gerechten.

20 Was recht ist / dem soltu nachiagen / Auff das du leben vnd einnemen mügest das Land / das dir der HERR dein Gott geben wird. Exo. 23.; Leuit. 19.

21 DV solt keinen Hayn von Bewmen pflantzen bey den Altar des HERRN deines Gottes / den du dir machest.

22 Du solt dir keine Seule auffrichten / welche der HERR dein Gott hasset.