1 IST aber sein opffer ein Danckopffer / von Rindern / es sey ein ochs oder kue / Sol ers opffern fur dem HERRN / das on wandel sey.
2 Vnd sol seine hand auff desselben heubt legen / vnd schlachten fur der thür der Hütten des Stiffts. Vnd die Priester / Aarons söne / sollen das Blut auff den Altar vmb her sprengen.
3 Vnd sol von dem Danckopffer dem HERRN opffern / nemlich / alles fett am eingeweide /
4 vnd die zwo nieren / mit dem fett das dran ist an den lenden / vnd das netz vmb die lebber / an den nieren abgerissen.
5 Vnd Aarons söne sollens anzünden auff dem Altar zum Brandopffer / auff dem holtz das auff dem fewr ligt / Das ist ein Fewr zum süssen geruch dem HERRN.
6 WJl er aber dem HERRN ein Danckopffer von kleinem Vieh thun / es sey ein scheps oder schaf / so sols on wandel sein.
7 Jsts ein Lemblin / sol ers fur den HERRN bringen /
8 vnd sol seine hand auff desselben heubt legen / vnd schlachten fur der Hütten des Stiffts / Vnd die söne Aarons sollen sein Blut auff den Altar vmbher sprengen.
9 Vnd sol also von dem Danckopffer dem HERRN opffern zum fewr / nemlich / sein fett / den gantzen schwantz / von dem rücken abgerissen / vnd alles fett am eingeweide /
10 die zwo nieren mit dem fett das dran ist an den lenden / vnd das netz vmb die lebber / an den nieren abgerissen.
11 Vnd der Priester sols anzünden auff dem Altar / zur speise des Fewrs dem HERRN.
12 JST aber sein Opffer ein Zige / vnd bringts fur den HERRN /
13 Sol er seine hand auff jr heubt legen / vnd sie schlachten fur der Hütten des Stiffts / Vnd die söne Aarons sollen das Blut auff den Altar vmbher sprengen.
14 Vnd sol dauon opffern ein Opffer dem HERRN / nemlich / das fett am eingeweide /
15 die zwo nieren mit dem fett das dran ist an den lenden / vnd das netz vber der lebber / an den nieren abgerissen.
16 Vnd der Priester sols anzünden auff dem Altar zur speise des Fewrs zum süssen geruch. Alles fett ist des HERRN /
17 Das sey ein ewiger Sitte bey ewren Nachkomen / in allen ewren Wonungen / das jr kein Fett noch Blut esset. Leui. 7.; Gen. 9.; Le. 17.; Le. 19.