15 SVndiget aber dein Bruder an dir / so gehe hin / vnd straffe jn zwischen dir vnd jm alleine.
16 Höret er dich / so hastu deinen Bruder gewonnen. Höret er dich nicht / so nim noch einen oder zween zu dir / Auff das alle Sache bestehe / auff zweier oder dreier Zeugen munde.
17 Höret er die nicht / so sage es der Gemeine. Höret er die Gemeine nicht / So halt jn als einen Heiden vnd Zölner.