29 Vnd wer verlesset Heuser / oder Brüder / oder Schwester / oder Vater / oder Mutter / oder Weib / oder Kinder / oder Ecker / vmb meines Namens willen / Der wirds hunderfeltig nemen / Vnd das ewige Leben ererben.
29 Vnd wer verlesset Heuser / oder Brüder / oder Schwester / oder Vater / oder Mutter / oder Weib / oder Kinder / oder Ecker / vmb meines Namens willen / Der wirds hunderfeltig nemen / Vnd das ewige Leben ererben.