2 So muß denn der Vorsteher (oder: Bischof) unbescholten sein, eines Weibes Mann, nüchtern ( ernst), besonnen, ehrbar, gastfrei, ein tüchtiger Lehrer,

12 Die Gehilfen sollen jeder nur eines Weibes Mann sein (V.2) und müssen die Leitung ihrer Kinder und ihres eigenen Hauswesens gut versehen;