16 Zu gleicher Zeit gab ich euren Richtern folgende Anweisung: ›Wenn ihr eure Volksgenossen bei Streitsachen verhört, so entscheidet mit Gerechtigkeit, mag jemand mit einem von seinen Volksgenossen oder mit einem bei ihm wohnenden Fremdling einen Streit haben!

17 Ihr dürft beim Rechtsprechen die Person nicht ansehen: den Niedrigsten müßt ihr ebenso wie den Vornehmsten anhören und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes Sache. Sollte aber ein Rechtsfall für euch zu schwierig sein, so legt ihn mir vor, damit ich die Untersuchung dabei führe.‹