21 Neid, Trunksucht, Schwelgerei und so weiter. Von diesen (Sünden) habe ich euch schon früher gesagt und wiederhole es jetzt, daß, wer derartiges verübt, das Reich Gottes nicht erben wird.23 Sanftmut, Beständigkeit (oder: Festigkeit); gegen derartige (Geistesfrüchte) kann das Gesetz keine Anklage erheben.
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