21 Neid, Trunksucht, Schwelgerei und so weiter. Von diesen (Sünden) habe ich euch schon früher gesagt und wiederhole es jetzt, daß, wer derartiges verübt, das Reich Gottes nicht erben wird.
23 Sanftmut, Beständigkeit (oder: Festigkeit); gegen derartige (Geistesfrüchte) kann das Gesetz keine Anklage erheben.