15 »Wenn dein Bruder sich verfehlt, so gehe hin und halte es ihm unter vier Augen vor. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder gewonnen;

16 hört er aber nicht, so nimm noch einen oder zwei (Brüder) mit dir, damit jede Sache (oder: der ganze Sachverhalt) auf Grund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen festgestellt wird (5.Mose 19,15).

17 Will er auf diese (Brüder) nicht hören, so teile es der Gemeinde (16,18) mit; will er auch auf die Gemeinde nicht hören, so gelte er dir wie ein Heide und ein Zöllner. –