32 wer aber mit einem verheirateten Weibe Ehebruch begeht, ist von Sinnen; nur wer sich selbst zugrunde richten will, tut so etwas.

33 Schläge und Schmach trägt er als Lohn davon, und seine Schande ist unauslöschlich;

34 denn Eifersucht ist wilder Zorn eines Ehemannes, und am Tage der Rache übt er keine Schonung:

35 er läßt sich auf keinerlei Sühnegeld ein und bleibt unerbittlich, magst du ihm auch noch so viele Geschenke bieten.