1 Jedermann sei den obrigkeitlichen Gewalten (oder: den vorgesetzten Obrigkeiten) untertan; denn es gibt keine Obrigkeit, ohne von Gott (bestellt zu sein), und wo immer eine besteht, ist sie von Gott verordnet.

2 Wer sich also der Obrigkeit widersetzt, der lehnt sich damit gegen Gottes Ordnung auf; und die sich auflehnen, werden sich selbst ein Strafurteil ( ihre gerechte Strafe) zuziehen.

3 Denn die obrigkeitlichen Personen sind nicht für die guten Taten ( für die, welche recht handeln) ein Schrecken, sondern für die bösen. Willst du also frei von Furcht vor der Obrigkeit sein, so tu das Gute: dann wirst du Anerkennung von ihr erhalten;

4 denn sie ist Gottes Dienerin dir zum Guten ( zu deinem Besten). Tust du aber das Böse, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: sie ist ja Gottes Dienerin, eine Vergelterin zur Vollziehung des (göttlichen) Zornes (oder: Strafgerichts) an dem Übeltäter.

5 Darum muß man ihr untertan sein, und zwar nicht nur aus Furcht vor dem (göttlichen) Zorn, sondern auch um des Gewissens willen.

6 Deshalb entrichtet ihr ja auch Steuern; denn sie (d.h. die Beamten) sind Gottes Dienstleute, die für eben diesen Zweck unablässig tätig sind.

7 Lasset allen zukommen, was ihr ihnen schuldig seid: die Steuer, wem die Steuer gebührt, den Zoll, wem der Zoll zukommt, die Furcht, wem die Furcht, und die Ehre, wem die Ehre gebührt.