16 Auch ist bei der Gabe die Wirkung nicht so wie dort, wo ein einziger Sünder den Anlaß gegeben hat. Denn (dort) ist das Urteil aus Anlaß eines einzigen Sünders zum Verdammungsurteil geworden, (hier) dagegen die Gnadengabe aus Anlaß dieser Übertretungen zum Rechtfertigungsurteil ( Freispruch).

17 Denn wenn (dort) infolge der Übertretung des Einen der Tod durch die Schuld jenes Einen seine Herrschaft unbeschränkt ausgeübt hat, so werden (hier) noch viel gewisser die, welche die überschwengliche Fülle der Gnade und des Geschenks der Gerechtigkeit empfangen, im (künftigen) Leben als Könige herrschen durch den Einen, Jesus Christus.