1 Treten zwei Männer mit einer gegenseitigen Klage vor Gericht und das Urteil lautet auf Freispruch des Unschuldigen und Verurteilung des Schuldigen,
2 so soll der Richter, falls der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, diesen hinstrecken und ihm eine seinem Verbrechen entsprechende Anzahl von Schlägen versetzen lassen.
3 Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr. Dein Bruder würde sonst dadurch, daß man ihm noch viele weitere Hiebe versetzt, zu sehr vor deinen Augen entehrt werden.
4 Du sollst einem Ochsen beim Dreschen keinen Maulkorb aufsetzen.
5 Wohnen Brüder beisammen und stirbt einer von ihnen, ohne einen Sohn zu haben, dann soll sich die Frau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten. Ihr Schwager gehe zu ihr ein, nehme sie zur Frau und leiste an ihr die Schwagerpflicht.
6 Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll auf den Namen des verstorbenen Bruders gehen, damit dessen Name aus Israel nicht verschwinde.
7 Hat der Mann aber keine Lust, seine Schwägerin zu heiraten, so gehe seine Schwägerin an das Tor zu den Ältesten und sage: "Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel zu erhalten; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten."
8 Die Ältesten seiner Heimatstadt sollen ihn dann vorladen und ihm zureden. Besteht er darauf und sagt: "Ich will sie nicht zur Frau nehmen",
9 dann soll seine Schwägerin in Gegenwart der Ältesten vor ihn hintreten; sie soll ihm die Sandale vom Fuße abziehen, ihm ins Angesicht spucken und öffentlich verkünden: "So ergeht es dem Mann, der das Haus seines Bruders nicht aufbaut.
10 Sein Name in Israel soll lauten: Haus eines Barfüßers."
11 Wenn bei einer Rauferei zweier Stammesbrüder die Frau des einen herzukommt, um ihrem Manne zu helfen wider den andern, der ihn schlägt, und wenn sie ihre Hand ausstreckt und jenen an seinen Schamteilen ergreift,
12 dann hau ihr die Hand ab ohne jegliche Nachsicht!
13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtssteine, einen schwereren und einen leichteren, in deinem Beutel haben.
14 Du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße haben, ein größeres Epha und ein kleineres.
15 Volles und genaues Gewicht, volles und richtiges Epha sollst du messen, damit du lange lebst auf der Scholle, die der Herr, dein Gott, dir verleiht.
16 Denn ein Greuel vor dem Herrn, deinem Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unredlich handelt.
17 Denke daran, was dir unterwegs bei deinem Wegzug aus Ägypten Amalek angetan hat:
18 Trat er dir doch ohne Gottesfurcht auf dem Weg entgegen und überfiel alle ermatteten Nachzügler, als du müde und erschöpft warst!
19 Wenn der Herr, dein Gott, dir Ruhe verschafft hat vor all deinen Feinden ringsum in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz verleiht, so vernichte das Andenken Amaleks unter dem Himmel; vergiß es nicht!