10 Den Ehelichen aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß das Weib sich nicht von dem Manne scheide.
11 Hat sie sich aber geschieden, so bleibe sie unverehelicht, oder sühne sich mit dem Manne aus, und der Mann soll auch sein Weib nicht entlassen.
12 Den anderen aber sage ich, nicht der Herr: So ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie ist zufrieden bei ihm zu wohnen, der entlasse sie nicht.