15 Und darum ist er Mittler eines neuen Bundes, damit auf Grund des Todes, der zur Ablösung der Uebertretungen aus dem ersten und erfolgte, die Berufenen die Verheißung des ewigen Erbes empfiengen.
16 Denn wo eine Stiftung ist, da muß der Tod des Stifters beigebracht werden.
17 Eine Stiftung wird über Toten kräftig, da sie nichts gilt, so lange der Stifter lebt.