1 Wenn ein Erschlagener gefunden wird in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird, es zu besitzen, der auf dem Felde liegt; und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat;
2 so sollen deine Aeltesten und deine Richter hinausgehen, und gegen die Städte zu messen, die rings um den Erschlagenen her liegen.
3 Und welche Stadt am Nächsten bei dem Erschlagenen ist, deren Aeltesten sollen eine junge Kuh nehmen, mit welcher noch nicht gearbeitet worden, die noch nicht am Joch gezogen hat.
4 Und die Aeltesten dieser Stadt sollen die Kuh hinabführen an einen nie versiegenden Bach, den man nicht anbauet und nicht besäet, und daselbst der Kuh das Genick brechen im Bach.
5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Söhne Levi's, - denn diese hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen, und im Namen Jehova's zu segnen, und durch ihren Ausspruch wird jeder Streit, und jede Verletzung verhandelt -
6 und alle Aeltesten dieser Stadt, die dem Erschlagenen am Nächsten sind, sollen ihre Hände waschen über der Kuh, der das Genick gebrochen ist im Bach.
7 Und sie sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben nicht vergossen dieses Blut, und unsere Augen haben es nicht gesehen.
8 Vergib deinem Volke Israel, das du erlöset hast, Jehova! und lege nicht unschuldigen Blutes Schuld auf dein Volk Israel; alsdann sind sie versöhnt wegen des Blutes.
9 Und du sollst unschuldigen Blutes Schuld wegschaffen aus deiner Mitte; denn du sollst thun, was recht ist in den Augen Jehova's.
10 Wenn du zum Krieg ausziehest gegen deine Feinde; und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du Gefangene von ihnen wegführest;
11 und du siehest unter den Gefangenen ein Weib von schönem Aussehen, und du hängest an ihr, und willst sie zum Weibe nehmen;
12 so führe sie in dein Haus; sie scheere ihr Haupt, und mache ihre Nägel zurecht.
13 Und sie lege das Kleid ihrer Gefangenschaft von sich ab; und sitze in deinem Hause; und beweine ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang; und darauf wohne ihr bei, und nimm sie zur Ehe, und sie sey dein Weib.
14 Und es soll geschehen, wenn du keinen Gefallen an ihr findest; so sollst du sie entlassen, wohin sie Lust hat; aber verkaufen darfst du sie nicht um Silber; noch sie als Sklavin gebrauchen, weil du sie geschwächt hast.
15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, die Eine ist geliebt und die Andere ist gehaßt, und sie gebären ihm Söhne, die Geliebte und die Gehaßte; und der erstgeborne Sohn gehört der Gehaßten;
16 so kann er zur Zeit, da er seinen Söhnen das Erbe austheilt, das ihm gehört, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen, vor dem erstgebornen Sohne der Gehaßten;
17 sondern den Erstgebornen, den Sohn der Gehaßten, soll er anerkennen, und ihm zwei Theile geben von Allem, was bei ihm gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.
18 Wenn Jemand einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn hat, der nicht hört auf die Stimme seines Vaters, noch auf die Stimme seiner Mutter; und haben sie ihn gezüchtiget; und er dennoch ihnen nicht gehorcht;
19 so sollen ihn sein Vater, und seine Mutter greifen, und ihn führen zu den Aeltesten seiner Stadt, und zu dem Thore seines Ortes.
20 Und sie sollen sprechen zu den Aeltesten seiner Stadt: Dieser unser Sohn ist widerspenstig und ungehorsam, er hört nicht auf unsere Stimme, er ist ein Schlemmer und Säufer.
21 Dann sollen alle Leute seiner Stadt ihn steinigen, daß er sterbe. So sollst du das Böse wegschaffen aus deiner Mitte, damit ganz Israel es höre, und sich fürchte.
22 Und wenn auf Jemand eine Sünde liegt, die den Tod verdient, und er getödtet wird, und du ihn aufhängest an's Holz;
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben; sondern begraben soll man ihn an demselben Tage; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehenkter. Und du sollst nicht verunreinigen dein Land, welches Jehova, dein Gott, dir geben wird zum Erbeigenthum.