1 Wenn Leute einen Streit miteinander haben; so sollen sie vor Gericht treten; daß man sie richte, und den Gerechten für gerecht erkläre, und den Schuldigen für schuldig.
2 Und wenn der Schuldige Schläge verdient hat; so soll ihn der Richter niederlegen, und ihm vor seinem Angesichte eine Anzahl Streiche geben lassen, nach dem Maße seines Vergehens.
3 Vierzig Streiche soll er ihm geben lassen, aber nicht mehr; damit er ihm nicht noch mehrere Streiche über diese geben lasse, und dein Bruder jämmerlich zerschlagen werde vor deinen Augen.
4 Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.
5 Wenn Brüder zusammen wohnen, und Einer von ihnen stirbt, und keinen Sohn hat; so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von außen nehmen; ihr Schwager soll ihr beiwohnen, und sie zum Weibe nehmen, und die Schwagerpflicht ausüben.
6 Und es soll geschehen, der Erstgeborne, den sie gebiert, soll eintreten in den Namen des verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht ausgetigt werde aus Israel.
7 Und wenn es dem Manne nicht gefällt, seine Schwägerin zu nehmen; so soll seine Schwägerin hinaufgehen in das Thor zu den Aeltesten, und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel; er will nicht die Schwagerpflicht gegen mich ausüben.
8 Dann sollen die Aeltesten seiner Stadt ihn rufen, und mit ihm reden; und wenn er sich stellt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen;
9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Augen der Aeltesten; und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen, und ihm in's Angesicht spucken, und anheben und sprechen: So geschehe dem Manne, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!
10 Und sein Name heiße in Israel: Das Haus des Barfüßers.
11 Wenn Männer miteinander in Zank gerathen, Einer mit dem Andern; und das Weib des Einen hinzuläuft, um ihren Mann zu entreißen der Hand dessen, der ihn schlägt, und ihre Hand ausstreckt, und seine Scham faßt;
12 so sollst du ihre Hand abhauen; dein Auge soll sie nicht schonen.
13 Du sollst nicht in deinem Sack zweierlei Gewichtsteine haben, einen großen und einen kleinen.
14 Du sollst nicht in deinem Hause zweierlei Epha haben, ein großes und ein kleines.
15 Einen völligen und richtigen Gewichtstein sollst du haben; ein volles und richtiges Epha sollst du haben; damit du lange lebest in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird.
16 Denn ein Gräuel Jehova's, deines Gottes, ist Jeder, der dieß thut, Jeder, der unrecht thut.
17 Gedenke, was Amalek dir gethan hat auf dem Wege, da ihr auszoget von Aegypten,
18 der dir entgegen trat auf dem Wege, und deinen Nachtrab schlug, Alle, die hinter dir schwach wurden, eben da du müde und abgemattet warest; und der Gott nicht fürchtete.
19 Wenn dir nun Jehova, dein Gott, Ruhe gibt vor allen deinen Feinden ringsum in dem Lande, das Jehova, dein Gott dir geben wird als Erbeigenthum, es zu besitzen; so sollst du vertilgen das Andenken Amaleks unter dem Himmel; vergiß es nicht!