1 Wenn ihr das Land durch das Loos zum Besitzthum vertheilet; so sollet ihr ein geweihetes Stück Land Jehova als Gabe darbringen, fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang, und zehn tausend breit. Es soll heilig seyn, in seinem ganzen Umfange.
2 Davon sollen zum Heiligthum kommen fünf hundert (Ellen) in's Gevierte ringsum, und um dieses ein freier Platz von fünfzig Ellen.
3 Und von diesem Maße sollst du abmessen einen Raum fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang, und zehn tausend breit, in welchem das Heiligthum, das Allerheiligste, seyn soll.
4 Dieser geheiligte Theil des Landes soll den Priestern gehören, die im Heiligthume den Dienst verrichten, und sich nahen, um Jehova zu dienen; und dieß soll der Platz für ihre Häuser seyn, und ein Heiligthum um das Heiligthum.
5 Und fünf und zwanzig tausend (Ellen) in die Länge, und zehn tausend in die Breite sollen den Leviten, die im Tempel dienen, zum Besitz gegeben werden, mit zwanzig Zimmern.
6 Auch der Stadt sollet ihr ein Besitzthum geben, fünf tausend (Ellen) breit, und fünf und zwanzig tausend lang, neben dem heiligen Platze; es soll dem ganzen Hause Israels gehören.
7 Dem Fürsten aber soll gehören, was von beiden Seiten des heiligen Platzes sowohl, als des Besitzthumes der Stadt, vor dem heiligen Platze, und vor dem Besitzthume der Stadt auf der Abendseite gegen Abend, und auf der Morgenseite gegen Morgen zu liegt; und es soll so lang seyn wie einer der übrigen Theile von der Grenze gegen Abend bis zur Grenze gegen Morgen.
8 Dieses Land soll ihm in Israel zum Besitzthume seyn, damit meine Fürsten nicht mehr mein Volk drücken; sondern dem Hause Israels nach seinen Stämmen das Land geben.
9 So spricht der Herr Jehova: Ihr Fürsten Israels, zu viel habt ihr verübt! Lasset ab von Gewalt und Unterdrückung, und übet Recht und Gerechtigkeit; vertreibet nicht mehr mein Volk aus seinem Besitze, spricht der Herr Jehova.
10 Ihr sollet richtige Wage, und richtiges Epha, und richtiges Bath haben.
11 Das Epha und Bath sollen einerlei Maß halten. Das Bath soll den zehnten Theil vom Chomer, und das Epha auch den zehnten Theil vom Chomer halten. Nach dem Chomer soll euer Maß sich richten.
12 Ein Sekel soll zwanzig Gera halten. Ihr sollet eine Mine haben von zwanzig Sekeln, eine von fünf und zwanzig Sekeln, und eine von fünfzehn Sekeln.
13 Dieses ist die Abgabe, die ihr geben sollet: Weizen, den sechsten Theil eines Epha von einem Chomer, Gerste, den sechsten Theil eines Epha von einem Chomer.
14 Und der vorgeschriebene Theil des Oels soll seyn: Von einem Bath Oel der zehnte Theil eines Bath vom Kor; zehn Bath ein Chomer; denn zehn Bath machen einen Chomer;
15 und aus einer Herde von zwei hundert Schafen Ein Schaf von der Tränke Israels zum Speiseopfer, und Brandopfer, und Dankopfer, um sie zu versöhnen, spricht der Herr Jehova.
16 Das ganze Volk des Landes soll dem Fürsten in Israel zu dieser Abgabe verpflichtet seyn.
17 Der Fürst aber soll verbunden seyn zu den Brandopfern, Speisopfern, und Trankopfern an den Festen, und Neumonden, Sabbathen, an allen Feiertagen des Hauses Israels. Er selbst soll die Sündopfer, und Speisopfer, und Brandopfer, und Dankopfer bringen, um für das Haus Israels Versöhnung zu bewirken.
18 So spricht der Herr Jehova: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen jungen Stier, der ohne Fehler ist, nehmen, und das Heiligthum entsündigen.
19 Und der Priester soll vom Blute des Sündopfers nehmen, und besprengen die Pfosten des Hauses, und die vier Ecken des Absatzes am Altare, und die Pfosten des Thores des inneren Vorhofes.
20 Und so sollst du thun am siebenten Tage dieses Monats für jeden Irrenden, oder Einfältigen; und ihr sollet das Haus versöhnen.
21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollet ihr das Passah halten, ein Fest von sieben Tagen; ungesäuerte Brode sollen da gegessen werden.
22 Und an diesem Tage soll der Fürst für sich, und für das ganze Volk des Landes einen Stier zum Sündopfer darbringen.
23 Und während der sieben Tage des Festes soll er ein Brandopfer Jehova darbringen: Sieben Stiere, und sieben Widder, die ohne Fehler sind, täglich die sieben Tage hindurch, und täglich einen Ziegenbock zum Sündopfer.
24 Und zum Speisopfer soll er darbringen zu jedem Stier ein Epha, und zu jedem Widder ein Epha, und zu jedem Epha ein Hin Oel.
25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er am Feste sieben Tage lang dieselben Opfer bringen, Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer, und Oel.