1 Und dieß sind die Namen der Stämme: An der Grenze gegen Mitternacht, an der Seite von Hethlon, bis man kommt nach Hamath, Chazar-Enan, an der Grenze von Damaskus gegen Mitternacht, Hamath zur Seite, von Morgen gegen Abend soll Dan seyn, einer.
2 Und an der Grenze Dan's, von Morgen gegen Abend, Asser, einer.
3 Und an der Grenze Asser's, von Morgen gegen Abend, Naphtali, einer.
4 Und an der Grenze Naphtali's, von Morgen gegen Abend, Manasse, einer.
5 Und an der Grenze Manasse's, von Morgen gegen Abend, Ephraim. einer.
6 Und an der Grenze Ephraim's, von Morgen gegen Abend, Ruben, einer.
7 Und an der Grenze Ruben's, von Morgen gegen Abend, Juda, einer.
8 Und an der Grenze Juda's, von Morgen gegen Abend, soll der Platz liegen, den ihr (Jehova) als Gabe sollet darbringen, fünf und zwanzig tausend (Ellen) breit, und so lang, wie die andern Erbtheile, von Morgen gegen Abend, und in dessen Mitte soll das Heiligthum seyn.
9 Und dieser Platz, den ihr Jehova als Gabe darbringen sollet, soll fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang, und zehn tausend breit seyn.
10 Und der geweihete Platz soll den Priestern gehören; gegen Mitternacht fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang, und gegen Abend zehn tausend (Ellen) breit, und gegen Morgen zehn tausend (Ellen) breit, und gegen Mittag fünf und zwanzig tausend (Ellen) lang; und in dessen Mitte soll das Heiligthum Jehova's seyn.
11 Er soll geweihet seyn den Priestern aus den Söhnen Zadok's, die meine Anordnung befolgt, und sich nicht verirrt haben, als die Söhne Israels sich verirrten, wie die Leviten sich verirrten.
12 Und diesen soll von dem geweiheten Stück Land, (worauf) das Allerheiligste ist, ein Theil gehören, an der Grenze der Leviten.
13 Und die Leviten sollen neben der Grenze der Priester erhalten fünf und zwanzig tausend (Ellen) in die Länge, und zehn tausend in die Breite. Die ganze Länge soll seyn fünf und zwanzig tausend, und die Breite zehn tausend (Ellen).
14 Und davon dürfen sie weder etwas verkaufen, noch vertauschen; denn den besten Theil des Landes soll man nicht (an Andere) übergehen lassen; denn er ist Jehova geweihet.
15 Und die noch übrigen fünf tausend (Ellen) in die Breite, nebst fünf und zwanzig tausend (Ellen) in die Länge, sind gemeines Land für die Stadt, zu Wohnungen, und zu freien Vorplätzen; und die Stadt soll in deren Mitte seyn.
16 Und dieß soll ihr Maß seyn: Die Seite gegen Mitternacht vier tausend und fünf hundert (Ellen); und die Seite gegen Mittag vier tausend und fünf hundert (Ellen); und die Seite gegen Morgen vier tausend fünf hundert (Ellen); und die Seite gegen Abend vier tausend und fünf hundert (Ellen).
17 Aber der freie Vorplatz der Stadt gegen Mitternacht soll haben zwei hundert und fünfzig (Ellen); und gegen Morgen zwei hundert und fünfzig (Ellen); und gegen Abend zwei hundert und fünfzig (Ellen).
18 Was dann noch übrig ist in der Länge, neben dem geweiheten Platze, zehn tausend (Ellen) gegen Morgen, und zehn tausend gegen Abend, und das neben dem geweiheten Platze ist, dessen Ertrag soll zum Unterhalt seyn für die Arbeiter der Stadt.
19 Was aber die Arbeiter der Stadt betrifft, so sollen darin arbeiten aus allen Stämmen Israels.
20 Der ganze geweihete Platz soll fünf und zwanzig tausend (Ellen Länge), und fünf und zwanzig tausend (Ellen Breite) in's Gevierte haben; diesen sollet ihr zum Platz des Heiligthumes darbringen, (und) zum Besitzthum der Stadt.
21 Und was übrig ist auf beiden Seiten des Platzes des Heiligthumes, und des Besitzthumes der Stadt, ein Fläche von fünf und zwanzig tausend (Ellen) an der Grenze des geweiheten Platzes gegen Morgen, und gegen Abend, eine Fläche von fünf und zwanzig tausend (Ellen) an der Grenze gegen Abend, neben den andern Erbtheilen, das soll dem Fürsten gehören; so daß der geweihete Platz, und das Heiligthum des Tempels in dessen Mitte liegen.
22 Und was von dem Besitzthum der Leviten, und von dem Besitzthum der Stadt in der Mitte dessen, was dem Fürsten gehört, zwischen der Grenze Juda's und zwischen der Grenze Benjamin's liegt, das soll dem Fürsten gehören.
23 Und die übrigen Stämme (folgen also): Von Morgen gegen Abend Benjamin, einer.
24 Und an der Grenze Benjamin's, von Morgen gegen Abend, Simeon, einer.
25 Und an der Grenze Simeon's, von Morgen gegen Abend, Issaschar, einer.
26 Und an der Grenze Issaschar's, von Morgen gegen Abend, Sebulon, einer.
27 Und an der Grenze Sebulon's, von Morgen gegen Abend, Gad, einer.
28 Und an der Grenze Gad's, gegen Mittag, da ist die Grenze von Thamar bis zum Haderwasser Kadesch, zu dem Strome hin, bis an das große Meer.
29 Dieses ist das Land, das ihr durch das Loos als Eigenthum unter die Stämme Israels vertheilen sollet; und dieses sind ihre Erbtheile, spricht der Herr Jehova.
30 Und diese sind die Ausgänge der Stadt von der Seite gegen Mitternacht: Vier tausend und fünf hundert (Ellen) soll das Maß seyn.
31 Und die Thore der Stadt sollen nach dem Namen der Stämme Israels genannt werden. Gegen Mitternacht sollen drei Thore seyn: das Thor Ruben's, eins; das Thor Juda's, eins; das Thor Levi's, eins.
32 Und von der Seite gegen Morgen: vier tausend und fünf hundert (Ellen), und drei Thore: das Thor Joseph's, eins; das Thor Benjamin's, eins; das Thor Dan's, eins;
33 Und von der Seite gegen Mittag: vier tausend und fünf hundert (Ellen) soll das Maß seyn, und drei Thore: Das Thor Simeon's, eins; das Thor Issaschar's, eins; das Thor Senbulon's, eins;
34 Von der Seite gegen Abend: vier tausend und fünf hundert, drei Thore: das Thor Gad's, eins; das Thor Asser's, eins; das Thor Naphtali's, eins.
35 Der Umkreis soll acht zehn tausend (Ellen) haben; und der Name der Stadt soll von dem Tage an seyn: Jehova Schamma, (Jehova daselbst.)