1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Söhnen Israels, und sprich: Wenn ein Weib befruchtet wird, und ein männliches Kind gebiert; so sey sie unrein sieben Tage, wie in den Tagen ihrer monatlichen Unreinigkeit sey sie unrein.
3 Und am achten Tage werde das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten.
4 Und drei und dreißig Tage bleibe sie im Blute ihrer Reinigung; nichts heiliges soll sie anrühren; und in das Heiligthum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung vorüber sind.
5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so sey sie zwei Wochen unrein, wie in ihrer monatlichen Unreinigkeit, und sechs und sechzig Tage bleibe sie im Blute ihrer Reinigung.
6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung vorüber sind bei einem Sohne, oder bei einer Tochter; so bringe sie ein jähriges Lamm zum Brandopfer, und eine junge Taube, oder eine Turteltaube zum Sündopfer, an die Thüre des Versammlungszeltes, dem Priester.
7 Und er bringe es vor Jehova, und versöhne sie; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Dieß ist das Gesetz für die Gebärerin beim männlichen, oder bein weiblichen Kinde.
8 Und wenn ihr Vermögen zu einem Lamme nicht reicht; so nehme sie zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, und eine zum Sündopfer, und der Priester versöhne sie, so wird sie rein.