18 Wenn jetzt jemand seine Frau rausschmeißt und eine andere heiratet, der hat Ehebruch begangen. Und das gilt auch für denjenigen, der eine geschiedene Frau heiratet."
18 Wenn jetzt jemand seine Frau rausschmeißt und eine andere heiratet, der hat Ehebruch begangen. Und das gilt auch für denjenigen, der eine geschiedene Frau heiratet."