2 Mit einer Frau ist es doch beispielsweise so, dass sie durch das Gesetz vom Staat nur so lange mit ihrem Mann verheiratet ist, wie der lebt. Stirbt ihr Mann, ist sie nicht mehr an das Gesetz gebunden und kann wieder heiraten, wen sie will.
3 Wäre diese Frau in der Zeit der Ehe mit einem anderen fremdgegangen, würde man sie zu Recht als Ehebrecherin beschimpfen. Ist ihr Mann aber gestorben, ist sie frei, sie muss sich nicht mehr an das Ehegesetz halten. Keiner würde sie Ehebrecherin nennen, wenn sie jetzt einen anderen Typen heiraten würde.